Karriere Lexikon – Tipps und Infos von A bis Z Dr. Inga Freienstein - Coaching und Karriereberatung

Zwischenzeugnis

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ist im Gegensatz zum Arbeitszeugnis gesetzlich nicht normiert, sondern wird vielfach über Tarifverträge oder die Beamtengesetze der Länder geregelt. Zum richtigen Zeitpunkt um ein Zwischenzeugnis zu bitten, kann eine sinnvolle Strategie darstellen, Erfolge und Leistungen verbindlich festzuhalten. Gehen beide Seiten einmal nicht in perfekter Harmonie auseinander, ist ein sehr gutes Zwischenzeugnis eine wichtige Bewertungsgrundlage für das Endzeugnis.

Aber auch hier gilt es aus Karrieregesichtspunkten abzuwägen:
1. zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung man um ein Zwischenzeugnis bittet
2. ob man das Zwischenzeugnis der Bewerbungsunterlage beilegt.

Triftige und karrierestrategisch gute Gründe für ein Zwischenzeugnis können beispielsweise sein:

  • feststehendes Vertragsende nach Kündigung
  • wahrscheinliches oder mögliches Ende des Arbeitsverhältnisses
    (z.B. aufgrund von Kurzarbeit)
  • Befristung
  • längere Abordnung oder dauerhafte Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz bzw.
    in eine andere Organisationseinheit
  • wesentliche Änderungen des Aufgabengebietes, d.h. auch bei schleichenden Änderungen über einen längeren Zeitraum (!)
  • umfangreiche Sonderaufgaben
  • Statusänderungen, Aufstieg
  • Auslandsentsendung
  • längeres Ruhen des Arbeitsverhältnisses, längere Unterbrechungen
    durch z.B. Elternzeit, Sabbatical
  • Vorgesetztenwechsel
  • zum Ende der Traineezeit, Ablauf des Probearbeitszeitverhältnisses
  • mehrjährige Dauer des Arbeitsverhältnisses, wenn kein internes Beurteilungssystem besteht und sofern nicht zuvor aus einem anderen Grund ein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde

Unsere Dienstleistungen zu Zeugnissen und Referenzen für:
> Berufserfahrene
> Führungskräfte