Karriere Lexikon – Tipps und Infos von A bis Z Dr. Inga Freienstein - Coaching und Karriereberatung

Probezeit

Für die meisten Arbeitnehmer beginnt ein Beschäftigungsverhältnis mit der Probezeit. Einige Rechte und Fallstricke haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

Kündigung

Beide Vertragsparteien können innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Für beide gilt dabei eine mindestens zweiwöchige Kündigungsfrist, es sei denn der Tarifvertrag enthält eine andere Regelung – in der Regel längere Kündigungsfristen. Empfehlenswert ist, bei Vertragsabschluss darauf zu achten, ob eine Tarifvereinbarung zugrunde liegt.

Urlaubsanspruch

Ein Urlaubsanspruch besteht rechtlich erst nach dem sechsten Monat. Wird der Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt, besteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro geleistetem Monat, d.h. nach einem Monat mindestens 2 Tage. Ist dieser Anspruch aus Zeitgründen nicht anzutreten, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihn finanziell abzugelten.

Feedback in der Probezeit

Die Probezeit dient beiden Seiten dazu, herauszufinden, ob sie zueinander passen. Es gibt leider immer wieder Fälle, in denen Arbeitnehmer erst zum Ende der Probezeit erfahren, dass man sie nicht übernehmen wird. Eine bittere Erfahrung, die nicht selten mit einer anschließenden Lücke im Lebenslauf und einem ungünstigen Arbeitszeugnis einhergeht. Eine Ursache dafür liegt häufig in unterschiedlichen Erwartungen auf beiden Seiten, die im Vorfeld nicht genügend abgeklärt wurden, aber durch aktives Feedback und Auftragsklärung im Verlauf der Probezeit konstruktiv genutzt werden können. Arbeitnehmern ist daher zu empfehlen, diesen Feedbackprozess frühzeitig aktiv mitzugestalten. Wie das geht? Sie können beispielsweise proaktiv ansprechen, dass Ihnen Feedback wichtig ist und sich in diesem Zusammenhang erkundigen, ob ein Feedbackgespräch während der Probezeit geplant ist und – falls nicht oder zu vage formuliert – aktiv und frühzeitig vorschlagen beispielsweise zur „Halbzeit“ ein Feedbackgespräch anzusetzen – also wenn es noch nicht zu spät ist für Korrekturen. Und: Sie zeigen damit Engagement und Selbstbewusstsein.

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