Karriere Lexikon – Tipps und Infos von A bis Z Dr. Inga Freienstein - Coaching und Karriereberatung

Arbeitszeugnis –
was es aus Karrieresicht zu beachten gilt

Fragen zum Zwischenzeugnis oder Endzeugnis sind häufig Gegenstand professioneller Karriereberatung und reichen von der Fragen zum besten Zeitpunkt, wann man sich vorausschauend darum kümmern sollte, über die Prüfung der "Zeugnisnote" bis zur Verhandlungsstrategie.

Grundsätzlich gilt: jeder Arbeitnehmer und Auszubildende hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Andere Dienstleister wie z. B. freie Mitarbeiter können gemäß dem BGB bei Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ebenfalls ein Zeugnis fordern. Man unterscheidet zwischen einem sogenannten einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Neben korrekten Personalien, dem Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses sowie der Art und Dauer der ausgeführten Tätigkeiten (einfaches Arbeitszeugnis) enthält ein qualifiziertes Arbeitszeugnis darüber hinaus Angaben zu Leistungen und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Unsere Empfehlung: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dem einfachen unbedingt vorzuziehen. Gemäß Gewerbeordnung muss ein Arbeitszeugnis „wahr und wohlwollend“ verfasst sein. Dies ist auch der Grund, warum sich hinter positiver Zeugnissprache durchaus kritische Bewertungen verbergen können. Allerdings geistern auch viele Mythen über die Interpretation dieser Geheimsprache durch das Internet.

Arbeitszeugnis selbst schreiben – Chance oder Risiko?

Der Trend, dass Arbeitnehmer ihre Zeugnisse selber verfassen und der Vorgesetzte lediglich abzeichnet, bietet Vorteile, birgt aber auch Risiken, deren man sich bewusst sein sollte. So fallen bei Durchsicht von Bewerbungsunterlagen einem geschulten Auge selbst verfasste Arbeitszeugnisse leicht auf. Sind gleich mehrere Arbeitszeugnisse vom Arbeitnehmer verfasst worden, wiederholen sich beispielsweise fasst unweigerlich bestimmte Formulierungen oder Eigenheiten im Textaufbau. Nicht selten übertreiben es die Autoren mit der positiven Zeugnissprache, überfrachten das Zeugnis mit Selbsthuldigungen und loben sich „über den grünen Klee“ oder – und das ist keineswegs vorteilhafter – stellen sich in der Beurteilung zu bescheiden dar, aus Sorge, damit unerfüllbare Erwartungen beim zukünftigen Arbeitgeber zu schüren.

Auch das „Abschreiben“ von Zeugnisformulierungen aus vorhergehenden Arbeitszeugnissen ist beliebt, aber keineswegs zu empfehlen. Nicht zu unterschätzen ist auch das Risiko, aus Unwissenheit selbst kritische Formulierungen zu verfassen oder wichtige Passagen wegzulassen.

Das alles kann sich ungünstig auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Bewerbungsunterlage auswirken. Sollten Sie in die Situation kommen, sich selbst ein Zeugnis erstellen zu können, nutzen sie in jedem Fall professionelle Fachliteratur oder Expertenrat. Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, eine damit erfahrene Karriereberatung oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

Unsere Dienstleistungen zu Zeugnissen und Referenzen für:
> Berufserfahrene
> Führungskräfte